Bundesratsbeschluss 14.12.2018

OPERA-3: Revision der Führerausweisvorschriften

Im Dezember 2018hat der Bundesrat Änderungen der Führerausweisvorschriften beschlossen. Diese beinhalten folgende Kernpunkte:

  • Kürzung der Weiterausbildung während der Probezeit auf einen Tag
  • Erwerb Lernfahrausweis für Personenwagen (Kat. B) mit 17 Jahren
  • Verzicht auf Automateneintrag im Führerausweis
    Somit können Personen nach der praktischen Prüfung mit Automatikgetriebe auch handgeschaltene Personenwagen steuern.

TCS

Faktenblatt Revision Fahrausbildung

Die vier Schritte zur Erlangung des Führerausweises für Personenwagen

Detailierte Informationen finden Sie hier.

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