Im Dezember 2018hat der Bundesrat Änderungen der Führerausweisvorschriften beschlossen. Diese beinhalten folgende Kernpunkte:
- Kürzung der Weiterausbildung während der Probezeit auf einen Tag
- Erwerb Lernfahrausweis für Personenwagen (Kat. B) mit 17 Jahren
- Verzicht auf Automateneintrag im Führerausweis
Somit können Personen nach der praktischen Prüfung mit Automatikgetriebe auch handgeschaltene Personenwagen steuern.
TCS
Faktenblatt Revision
Fahrausbildung
Die vier Schritte zur Erlangung des
Führerausweises für Personenwagen
Detailierte Informationen finden Sie hier.